⊱ Deckbedingungen ⊰


Verbindliches/Allgemeines:

Der Deckrüdenbesitzer hat bei der Hündin, die ihm zum Decken übergeben wird, die Sorgfalt eines ordentlichen Hundehalters walten zu lassen. Er haftet aber nicht für Krankheiten und Tod der Hündin sowie Umstände, die er nicht zu verantworten hat.

 

Der Hündinnenbesitzer hat die Pflicht, eine gesundheitlich und charakterlich einwandfreie Hündin vorzustellen. Der Hündinnenbesitzer hat Auskunftspflicht über eventuelle Krankheiten und Schwächen der Hündin, ihren Geschwistern und deren Nachzuchten.

 

Unser Rüde deckt ausschließlich im Beisein der Hündinnenbesitzer!

 

mindestens erforderlich sind folgende Untersuchungen:

(Nachweise müssen erbracht werden + Tierärztliche unbedenklichkeitserklärung)


1) HD, ED & OCD

2) Scheidenabstrich (Tupferprobe, nicht älter als 5 Tage)

3) Nachweis Herpes

 4) Progesterontest

Die Hündin muss über eine gültige Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

 

Mitzubringen sind:

1) Abstammungsnachweises (Ahnentafel mind. 4-Generationen-Pedigree / Als Original)

2) Impfausweis

3) Versicherungsnachweis

4) Tierärztliche unbedenklichkeitserklärung

(Kopien der entsprechenden Papiere werden vor Ort erstellt)

 

Deckentschädigung (Decktaxe):

1. Vereinbarungen über eine Deckentschädigung sollten immer vorher vereinbart werden und werden schriftlich festgehalten (deckvertrag)

2. Falls nicht anders vereinbart wird, hat sich im Laufe der Zeit ein verbindliches allgemeines Gewohnheitsrecht entwickelt:
=> Wird als Deckentschädigung ein Geldbetrag gefordert, so ist dieser sofort, vor dem ersten Deckakt fällig.

=> Sollte die hündinh nicht aufnehmen, so hat der Hündinnenbesitzer (mit dieser Hündin) in der nächsten Hitze (von demselben Rüden) einen Deckakt frei.
=> Eine Rückzahlung des Deckgeldes, auch nach weiterem erfolglosen Deckakt ist nicht vorgesehen, es sei denn die schuldhaftigkeit liegt bei dem Rüden oder dem Rüdenbesitzer.

 

b) Gibt der Hündinnenbesitzer als Deckentschädigung einen Welpen, so hat er die zweite Wahl,

=> der Rüdenbesitzer die erste Wahl unter allen vorhandenen Welpen.

=> Der Hündinnenbesitzer darf vor der Wahl keine Welpen absondern oder darüber verfügen.

=> Der ausgewählte Welpe ist nach erfolgreicher Wahl Eigentum des Deckrüdenbesitzers.

 

Er bleibt bis zum Alter von mind. 9 Wochen beim Wurf.

Bleibt er länger, kann der Hündinnenbesitzer für die Überzeit ein Futter- und Unterbringungsgeld erheben.

Die Wahl sollte im Alter von ca. 6 Wochen stattfinden.

 
Die Decksprünge unserer Rüden sind streng limitiert mit der Auflage ALLE Männlichen Nachkommen NFB anzugeben!

 

Darüber hinausgehende Vereinbarungen können individuell mit jedem Hündinnenbesitzer ausgehandelt werden und bedürfen der schriftlichen Form .